Mietbedingungen


  1. Der Mietzeitbeginn wird per Datum zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Genaue Zeiten werden zwischen den Parteien entweder vorab oder nach Abschluss des Mietvertrages (innerhalb des in der Artikelbeschreibung erläuterten Verfügbarkeitsrahmens (5 Tage) geklärt.
  2. Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholung mit Bereitstellung des Mietgegenstandes in unseren Geschäftsräumen oder, falls die Auslieferung durch unser Unternehmen erfolgt, mit dem Eintreffen am vereinbarten Ort.
  3. Das Ende der Mietzeit wird zwischen den Parteien vereinbart. Die Mindestmietdauer ergibt sich aus der Artikelbeschreibung.
  4. Bitte überprüfen Sie unsere Ware umgehend nach dem Eintreffen.
  5. Alle Reklamationen, die später als 24 Stunden nach Erhalt eintreffen, werden nicht akzeptiert.
  6. Bei Brandlöchern, Rissen, Kerzenwachs und anderen Beschädigungen behalten wir uns das Recht vor, diese in Rechnung zu stellen bzw. den Widerbeschaffungspreis zu berechnen.
  7. Wenn Sie nach Ihrer Feier die Mietwäsche benutzt und vollständig wieder in unseren Lieferkarton packen, achten Sie bitte unbedingt auf folgende Punkte:
    • - Wäsche muss trocken sein (Gerade in warmen Jahreszeiten kommt es schnell zu Stockflecken und  
        Schimmelbildung)
      - Nadeln etc. bitte vorher sorgfältig entfernen
      - Schleifenbänder entknoten
  8. Bitte Senden Sie unsere Mietartikel am nächsten Werktag nach Ihrer Veranstaltung an folgende Adresse zurück:
    • Sylvia´s Stuhlhussen Verleih
    • Mehlemer Str. 76
    • 53343 Wachtberg - Niederbachem
  9. Wenn nach dem von Ihnen organisierten und bezahlten Rückversand die Mietwäsche bei uns eingangen ist, werden wir alles auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüfen..
  10. Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs und Rückgabe der Mietware, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand heraus zu verlangen; Der Käufer ist in diesem Falle zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.